BAUABFÄLLE/BODENAUSHUB – Was gehört zu Bauabfällen?
Dazu gehört:
z. B.
- Dachrinnen
- Badewannen
- Fenster
- Kunststoffduschwannen
- Laminat
- Parkett
- Rollläden
- Sanitärkeramik
- Türen einschließlich Rahmen
- Zäune
Dazu gehört nicht:
z. B.
- Sperrmüll >>> Abholung im Rahmen der Sperrmüllabfuhr bzw. Selbstanlieferung an den Kleinannahmestellen des Landkreises
- Altmetall >>> Abholung im Rahmen der Altmetallabfuhr bzw. Selbstanlieferung an den Kleinannahmestellen des Landkreises
Entsorgungsweg:
Bauabfälle aus Hauhalten können dem Landkreis überlassen werden. Die Abholung ist entgeltpflichtig. Die Zahlung erfolgt per Vorkasse als Überweisung. Eine Entsorgung ohne vorherige Zahlung ist nicht möglich. Die Abholung rechtzeitig anmelden, da u. U. mit Wartezeiten von bis zu 4 Wochen gerechnet werden muss!
Telefonisch:
Mo. – Do. 08:00 – 17:00 Uhr, Fr. 08:00 – 14:00 Uhr
039209 68136
Online:
www.ks-boerde.de
Allgemeine Hinweise:
- Bereitstellung am Entsorgungstag bis spätestens 07:00 Uhr
- am öffentlichen Straßenrand bzw. am zugewiesenen Bereitstellungsplatz
- je Sammlung und Haushalt sind zugelassen:
Fenster, bis 3 Stück Türen, einschl. Rahmen, bis 2 Stück
WC-Becken 1 Stück Waschbecken, Waschtisch 1 Stück
Rollläden, bis 3 Stück Kunststoffduschwanne 1 Stück
Zusätzliche Entsorgungswege:
- Bauabfälle/Bodenaushub
Selbstanlieferung (entgeltpflichtig) an den Kleinannahmestellen des Landkreises - Größere Mengen an Bauabfällen/Bodenaushub können kostenpflichtig über Container entsorgt werden.
Containeranforderung im TEG WMS, HDL, Oeb
Kommunalservice Landkreis Börde AöR, Geschäftsbereich „Nord“, Tel. 039201 703340
Containeranforderung im TEG WZL, OC
Kommunalservice Landkreis Börde AöR, Geschäftsbereich „Süd“, Tel. 039209 6810