Grünschnittabfuhr
Mit Inkrafttreten der neuen Abfallentsorgungssatzung zum 01.01.2022 gilt für die Entsorgung von Hecken-, Baum- u. Strauchschnitt folgende Änderung:
Hecken-, Baum- u. Strauchschnitt kann an den Entsorgungstagen der halbjährlichen Grünschnittabfuhr überlassen werden. Jeder Haushalt, der an die Bioabfallentsorgung angeschlossen ist, also eine Biotonne nutzt, kann diese Grünschnittabfuhr nutzen. Hierbei sind maximal 2 Bündel zulässig, die Bündel dürfen nicht länger als 1,50 m und nicht schwerer als 10 kg sein. Bitte verwenden Sie zum Bündeln kompostierbare Schnüre, kein Draht.
Bitte stellen Sie als Legitimation Ihre Biotonne mit bereit. Diese wird am Tage der Grünschnittabfuhr nicht geleert, sondern dient als Nachweis der Nutzung und somit als Berechtigung.
Die Abfallentsorgungssatzung können Sie hier nachlesen.