Stoffgleiche Nichtverpackungen (getrennte Erfassung)
Kunststoffabfälle (stoffgleiche Nichtverpackungen):
Abfälle aus privaten Haushaltungen, die aus Kunststoff bestehen wie z. B. Spielzeuge (Sandkistenspielzeug, Bobby-Car, Bälle u. a.) oder auch Haushaltswaren (z. B. Schüsseln, Frischhaltedosen, Eimer, Einkaufskisten, Gießkannen aus Kunststoff u. a.) sowie sonstige Materialien, die keine Verpackungen sind
Entsorgungsweg: stoffgleiche Nichtverpackungen werden auf Anforderung abgefahren oder durch Selbstanlieferung entsorgt.
Die Abholung bitte rechtzeitig anmelden, da u. U. mit Wartezeiten von bis zu 4 Wochen gerechnet werden muss! Pro Jahr ist die zweimalige Anmeldung einer Abfuhr kostenfrei möglich.
Telefonisch:
Mo. – Do. 08–12 und 13-17 Uhr, Fr. 08-12 und 13-14 Uhr
039201 7033160
Allgemeine Hinweise:
- Die Entsorgung erfolgt für Haushalte 2 x jährlich ohne zusätzliche Kosten.
- Bereitstellung am Entsorgungstag bis spätestens 07:00 Uhr
- pro Entsorgung maximal 5 m³ bereitstellen
- am öffentlichen Straßenrand bzw. am zugewiesenen Bereitstellungsplatz
- so verpacken, stapeln, bündeln oder in geeigneter Weise geordnet bereitstellen, dass die Straße nicht verschmutzt wird und ein zügiges Verladen möglich ist
Zusätzliche Entsorgungsmöglichkeiten:
Selbstanlieferung an den Annahmestellen des Landkreises
- aus privaten Haushalten -- kostenfrei
- aus anderen Herkunftsbereichen -- gebührenpflichtig