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ELEKTROALTGERÄTE – Was gehört zu Elektroaltgeräten?

Dazu gehört z. B.:

  • Anrufbeantworter
  • Mikrowelle
  • Bügeleisen 
  • Cerankochfeld
  • Ölradiator
  • Computer
  • Radio
  • Drucker, Monitor
  • Rasenmäher elektrisch
  • Elektroherd 
  • Rasierapparat 
  • Fernsehgerät 
  • Satellitenanlage
  • Kühl- u. Gefrierschrank
  • Staubsauger
  • Haartrockner 
  • Toaster
  • Waschmaschine, Trockner
  • Kaffeemaschine 
  • Zahnbürste (elektrisch)

Einzelstücke dürfen nicht nicht schwerer als 70 kg sein.
Für Stücke, die diese Begrenzung überschreiten, ist eine Selbstanlieferung auf den Kleinannahmestellen möglich.


Dazu
gehört nicht z. B.:

  • Autobatterien >>> Fachhandel
  • Druckerpatronen >>> Druckerpatronenrecycling
  • Energiesparlampen >>> Fachhandel, Schadstoffmobil oder Abgabe Kleinannahmestellen 
  • Leuchtstoffröhren >>> Schadstoffmobil oder Abgabe Kleinannahmestellen 
  • Staubsaugerbeutel >>> Restabfall

 

Entsorgungsweg: Elektroaltgeräte werden auf Anforderung abgefahren oder durch Selbstanlieferung entsorgt.
Die Abholung bitte rechtzeitig anmelden, da u. U. mit Wartezeiten von bis zu 4 Wochen gerechnet werden muss! Pro Jahr ist die zweimalige Anmeldung einer Abfuhr kostenfrei möglich.

Telefonisch:

Mo. – Do. 08–12 und 13-17 Uhr, Fr. 08-12 und 13-14 Uhr

039201 7033160

Allgemeine Hinweise:

  • Elektro- und Elektronikaltgeräte enthalten neben schadstoffhaltigen Bauteilen auch wertvolle Rohstoffe, deswegen dürfen sie nicht über den Restabfall entsorgt werden.
  • Für alle Elektro- und Elektronikaltgeräte gilt: Die Abholung ist für Haushalte 2 x jährlich kostenfrei.  Die Selbstanlieferung auf den Kleinannahmestellen ist generell kostenfrei.

 

Auf dieses Symbol sollte unbedingt geachtet werden, da es für die getrennte
Sammlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten steht.

 

  • Stellen Sie Ihre Elektroaltgeräte zum vereinbarten Termin bis 07.00 Uhr sichtbar an den Straßenrand oder Entsorgungsplatz der Abfallbehälter, so dass ein problemloses und zügiges Verladen möglich ist und die Straße nicht verschmutzt wird. 
  • Elektroaltgeräte, die auf Privatgrundstücken bereitgestellt sind, werden nicht entsorgt!

 

Zusätzliche Entsorgungsmöglichkeiten:

  • Selbstanlieferung auf den Kleinannahmestellen 
  • Rücknahmepflicht bei Vertreibern und Herstellern

 

Entsorgung von ENERGIESPARLAMPEN und LEUCHTSTOFFRÖHREN

Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren gehören gemäß ElektroG ebenfalls den Elektro- und Elektronikaltgeräten.

Ausrangierte Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren müssen separat gesammelt und entsorgt werden.

  • Kleinmengen werden beim Schadstoffmobil kostenlos entgegengenommen.
  • Eine weitere Entsorgungsmöglichkeit besteht in der kostenfreien Abgabe auf den Kleinannahmestellen.

 

Erstellt durch ATURIS.