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ELEKTROALTGERÄTE – Was gehört zu Elektroaltgeräten?

Dazu gehört:

z. B.

  • Anrufbeantworter
  • Mikrowelle
  • Bügeleisen Monitore
  • Cerankochfeld
  • Ölradiator
  • Computer
  • Radio
  • Drucker
  • Rasenmäher
  • Elektroherd 
  • Rasierapparat 
  • Fernsehgerät 
  • Satellitenanlage
  • Gefrierschrank
  • Staubsauger
  • Haartrockner 
  • Toaster
  • Kühlschrank 
  • Waschmaschine/Trockner
  • Kaffeemaschine 
  • Zahnbürste (elektrisch)

 Einzelstücke dürfen nicht nicht schwerer als 70 kg sein.


Dazu
gehört nicht:

z. B.

  • Autobatterien >>> Fachhandel
  • Druckerpatronen >>> Druckerpatronenrecycling
  • Energiesparlampen >>> Fachhandel, Schadstoffmobil oder Abgabe bei den Kleinannahmestellen des Landkreises
  • Leuchtstoffröhren >>> Schadstoffmobil oder Abgabe bei den Kleinannahmestellen des Landkreises
  • Staubsaugerbeutel >>> graue Tonne

 

Entsorgungsweg: Elektroaltgeräte werden auf Anforderung abgefahren oder durch Selbstanlieferung entsorgt. Die Abholung bitte rechtzeitig anmelden, da u. U. mit Wartezeiten von bis zu 4 Wochen gerechnet werden muss!

Telefonisch:

Mo. – Do. 08–12 und 13-17 Uhr, Fr. 08-12 und 13-14 Uhr

039201 7033160

Allgemeine Hinweise:

  • Elektro- und Elektronikaltgeräte enthalten neben schadstoffhaltigen Bauteilen auch wertvolle Rohstoffe, deswegen dürfen sie nicht über den Restabfall (graue Tonne) entsorgt werden.
  • Für alle Elektro- und Elektronikaltgeräte gilt: Die Abholung sowie die Selbstanlieferung an den Kleinannahmestellen des Landkreises ist kostenlos.

 

Auf dieses Symbol sollte unbedingt geachtet werden, da es für die getrennte
Sammlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten steht.

 

  • Stellen Sie Ihre Elektroaltgeräte zum vereinbarten Termin bis 07.00 Uhr sichtbar an den Straßenrand oder Entsorgungsplatz der Abfallbehälter, so dass ein problemloses und zügiges Verladen möglich ist und die Straße nicht verschmutzt wird. 
  • Elektroaltgeräte, die auf Privatgrundstücken bereitgestellt sind, werden nicht entsorgt!

 

Zusätzliche Entsorgungsmöglichkeiten:

  • Selbstanlieferung an den Kleinannahmestellen des Landkreises
  • Rücknahmepflicht bei Vertreibern und Herstellern

 

Entsorgung von ENERGIESPARLAMPEN und LEUCHTSTOFFRÖHREN

Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren gehören zu den Gasentladungslampen und sind rein rechtlich ebenfalls den Elektro- und Elektronikaltgeräten unter der Sammelgruppe 3 zugeordnet.

Ausrangierte Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren müssen separat gesammelt und entsorgt werden.

  • Kleinmengen werden bei der mobilen Schadstoffsammlung kostenlos entgegengenommen.
  • Eine weitere Entsorgungsmöglichkeit besteht in der gebührenfreien Abgabe an den Kleinannahmestellen.

 

Erstellt durch ATURIS.