SCHADSTOFFE – Was gehört dazu aus dem häuslichen Bereich?
Dazu gehört: z. B.
- Abflussreiniger
- Altmedikamente
- Autopflegemittel
- Batterien und Akkus
- Chemikalien
- Desinfektionsmittel
- Energiesparlampen
- Entkalker
- Farbreste
- Fleckenentferner
- Fotochemikalien
- Frostschutzmittel
- Haushaltsreiniger
- Holzschutzmittel
- Imprägnierung
- Insektenbekämpfungsmittel
- Klebstoffe
- Lacke/Lasuren
- Laugen
- Leuchtstoffröhren
- Lösemittel, Verdünnung
- Maschinenöle
- Metallschutzmittel
- Möbelpolitur
- Nagellackentferner
- PU-Schaumdosen (Bauschaum)
- Thermometer (Quecksilber)
Dazu gehört nicht: z. B.
- Altreifen >>> Fachhandel, Abgabe bei den Kleinannahmestellen des Landkreises (entgeltpflichtig)
- Autobatterien >>> Fachhandel
- eingetrocknete Farbreste (ohne Lösungsmittel) >>> graue Tonne
- Feuerlöscher >>> Fachhandel
- Infektiöse Abfälle >>> graue Tonne
- Kanülen, verpackt in stichfesten Behältnissen >>> graue Tonne
- Feuerwerkskörper >>> über die Entsorgung informiert die Abfallberatung
Entsorgungsweg:
Schadstoffe sind gefährliche Abfälle, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge in besonderen Maße gesundheits-, luft- oder wassergefährdend, explosiv oder brennbar sind.
Bitte geben Sie die Abfälle grundsätzlich am Schadstoffmobil ab, Ihnen entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten. Diese Abfälle dürfen nicht über die graue Tonne oder die Wertstoffbehälter entsorgt werden!
Das Schadstoffmobil tourt 2 mal jährlich durch den Landkreis Börde mit Haltenpunkten in fast allen Orten.
Allgemeine Hinweise:
- Übergabe der Schadstoffe in verschlossenen und beschrifteten Behältnissen
- pro Haushalt und Sammlung maximal 20 kg oder 30 Liter
- direkt an das Fachpersonal übergeben, nie unbeaufsichtigt am Haltepunkt abstellen
- kein Umfüllen der Stoffe am Schadstoffmobil
Aufbewahrung
- gut beschriftet, möglichst in der Originalverpackung sowie gut verschlossen
- um chemische Reaktionen zu vermeiden, kein Vermischen von verschiedenen Substanzen
- außer Reichweite von Kindern
Altmedikamente
- können nach Trennung von ihrer Umverpackung auch über den Restabfall (graue Tonne) entsorgt werden
- Rücknahme durch Apotheken, jedoch keine gesetzliche Verpflichtung
Altöl
- Händler sind verpflichtet, die verkaufte Menge an Frischölen später in Form von Altöl zurückzunehmen
PU-Schaumdosen
- viele Bau- und Fachmärkte nehmen die gebrauchten Bauschaumdosen kostenfrei zurück