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SCHADSTOFFE – Was gehört dazu aus dem häuslichen Bereich?

Dazu gehört: z. B.

  • Abflussreiniger 
  • Altmedikamente 
  • Autopflegemittel 
  • Batterien und Akkus (Gerätebatterien, keine Industrieakkus)
  • Chemikalien 
  • Desinfektionsmittel 
  • Energiesparlampen 
  • Entkalker 
  • Farbreste 
  • Fleckenentferner 
  • Fotochemikalien 
  • Frostschutzmittel
  • Haushaltsreiniger
  • Holzschutzmittel 
  • Imprägnierung
  • Insektenbekämpfungsmittel
  • Klebstoffe
  • Lacke/Lasuren
  • Laugen
  • Leuchtstoffröhren
  • Lösemittel, Verdünnung
  • Maschinenöle
  • Metallschutzmittel
  • Möbelpolitur
  • Nagellackentferner
  • PU-Schaumdosen (Bauschaum)
  • Thermometer (Quecksilber)

 

 

 


















Dazu gehört nicht: z. B.

  • Altreifen >>> Fachhandel, Abgabe Kleinannahmestellen (kostenpflichtig)
  • Autobatterien >>> Fachhandel
  • eingetrocknete Farbreste (ohne Lösungsmittel) >>> Restabfall
  • Feuerlöscher >>> Fachhandel
  • Industrieakkus (z.B. E-Bike) >>> Fachhandel
  • Infektiöse Abfälle >>> Restabfall
  • Kanülen, verpackt in stichfesten Behältnissen >>> Restabfall
  • Feuerwerkskörper >>> über die Entsorgung informiert die Abfallberatung


Entsorgungsweg:
Schadstoffe sind gefährliche Abfälle, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge in besonderen Maße gesundheits-, luft- oder wassergefährdend, explosiv oder brennbar sind.

Bitte geben Sie die Abfälle grundsätzlich am Schadstoffmobil ab, Ihnen entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten. Diese Abfälle dürfen nicht über die Restabfalltonne oder die Wertstoffbehälter entsorgt werden!


Im Bereich der Schadstoffentsorgung gibt es seit dem 01.01.2024 folgende Änderungen:

- Die Sammlung in jedem Ort, wie sie jährlich im Frühjahr und Herbst durchgeführt wurde, wird es zukünftig nur noch im Frühjahr geben.

- Stattdessen steht das Schadstoffmobil regelmäßig über das Jahr verteilt auf den 5 Kleinannahmestellen des Landkreises (Elbeu, Haldensleben, Oebisfelde, Wanzleben, Oschersleben).
Monatlich wird eine andere Kleinannahmestelle angefahren, im Oktober werden in einer Woche die Kleinannahmestellen täglich mit dem Schadstoffmobil besetzt.

Die Termine, wann das Schadstoffmobil auf welcher Kleinannahmestelle hält, entnehmen Sie bitte dem aktuellen Abfallkalender.

 

Allgemeine Hinweise:

  • Übergabe der Schadstoffe in verschlossenen und beschrifteten Behältnissen
  • pro Haushalt und Sammlung maximal 20 kg oder 30 Liter
  • kein Umfüllen der Stoffe am Schadstoffmobil

       !!!  Direkt an das Fachpersonal übergeben, nie unbeaufsichtigt am Haltepunkt abstellen !!!

Aufbewahrung

  • gut beschriftet, möglichst in der Originalverpackung sowie gut verschlossen
  • um chemische Reaktionen zu vermeiden, kein Vermischen von verschiedenen Substanzen
  • außer Reichweite von Kindern

Altmedikamente

  • können nach Trennung von ihrer Umverpackung auch über den Restabfall (graue Tonne) entsorgt werden
  • Rücknahme durch Apotheken, jedoch keine gesetzliche Verpflichtung

Altöl

  • Händler sind verpflichtet, die verkaufte Menge an Frischölen später in Form von Altöl zurückzunehmen

PU-Schaumdosen

  • viele Bau- und Fachmärkte nehmen die gebrauchten Bauschaumdosen kostenfrei zurück
Erstellt durch ATURIS.