Die Kleinannahmestellen Elbeu, Wanzleben u. Oschersleben bleiben aus betrieblichen Gründen im März samstags geschlossen.

Ident-System

Wie funktioniert das Ident-System?

Von der Erfassung bis zur Abrechnung

Im Landkreis Börde wird zur Erfassung der Rest- und Bioabfallbehälter ein Behälteridentifikationssystem eingesetzt. Dieses System erlaubt es, alle im Landkreis aufgestellten Behälter bei der Leerung zu erfassen und die durchgeführten Leerungen einem Gebührenkonto zuzuordnen. Weiterhin ermöglicht dieses System, nicht zur Leerung zugelassene z. B. nicht zugeordnete oder gestohlene Behälter zu lokalisieren.

Was ist durch den Nutzer zu beachten?

Kennzeichnen Sie Ihren Behälter individuell. Nur so kann ein Vertauschen des Behälters verhindert werden, denn ein Vertauschen führt zu Unstimmigkeiten bei der Abrechnung. Jeder Behälter ist mit einer Behälternummer auf einem weißen Aufkleber gekennzeichnet. Diese Behälternummer ist einem Gebührenkonto zugeordnet.
Diese Nummer finden Sie auch auf Ihrem Gebührenbescheid wieder. Bitte vergleichen Sie nach Erhalt des Gebührenbescheides die Übereinstimmung dieser Nummern! Sollten diese nicht identisch sein, wenden Sie sich bitte umgehend formlos schriftlich an die Kommunalservice Landkreis Börde AöR.

Allgemeiner Hinweis:
Reicht das Behältervolumen bis zum nächsten Entsorgungstag nicht aus oder sind die Abfälle auf Grund starken Frostes bis dahin nicht zu lösen, nutzen Sie bitte die amtlichen Rest- und Bioabfallsäcke des Landkreises Börde.
Verkaufsstellen nennt Ihnen die Abfallberatung unter 039201/7033158 bzw. 7033159.

Es erfolgte keine Entsorgung, da der bereitgestellte Behälter zu voll oder zu schwer ist.

Alle Restabfall- und Biotonnen dürfen laut Abfallentsorgungssatzung nur so gefüllt werden, dass ihre Deckel noch gut schließen und eine spätere ordnungsgemäße und störungsfreie Entleerung möglich ist. Entnehmen Sie bitte so viel Materialien, bis der Deckel wieder richtig schließt.

Ihre Ansprechpartner für eventuelle Rückfragen finden sie hier.

Die Abfall- und Wertstoffbehälter dürfen gemäß des Herstellerdatenblattes (DIN EN 840) sowie aus arbeitsschutzrechtlichen Gründen folgende Nutzlasten nicht überschreiten:

Tonnengröße zulässiges Höchstgewicht
60 Liter 40 kg
120 Liter 48 kg
240 Liter 96 kg
1.100 Liter 440 kg

Es erfolgte keine Entleerung, der Inhalt war im Behälter angefroren oder verpresst.

Die Behälter werden generell während der Schüttung mehrmals am Fahrzeug angeschlagen sowie vor der Schüttung aufgestaucht. Den Müllwerkern ist durch die Berufsgenossenschaft aus hygienischer Sicht und aus unfalltechnischen Gründen untersagt, in die Behälter zu fassen und mit Hilfsmitteln fest sitzenden Abfall zu lockern.

Prüfen Sie gerade in den Wintermonaten den Behälter vor dem Herausstellen und lockern Sie gegebenfalls leicht angefrorene Inhalte. Vermeiden Sie ein Verpressen von Abfällen im Behälter, da diese dann während des Schüttungsvorganges nicht herausfallen.

Generell gilt: Es besteht in diesem Fall kein Anspruch auf Erlass oder Ermäßigung der Gebühren oder auf Schadensersatz.

Es erfolgte keine Entsorgung, da der bereitgestellte Behälter falsch befüllt ist.

Der bereitgestellte Behälter enthält Materialien, die nicht über diesen Behälter entsorgt werden dürfen.
Beachten Sie bitte die auf dem Behälter oder informieren Sie sich hier über richtige Trennung.

Der Behälter konnte auf Grund fehlender Zuordnung nicht geleert werden.

Der bereitgestellte Behälter ist Ihrem Gebührenkonto nicht oder nicht korrekt zugeordnet.

Setzen Sie sich bitte umgehend mit der Kommunalservice Landkreis Börde AöR in Verbindung. Ihren Ansprechpartner finden Sie hier.

Halten Sie bitte die Behälternummer und, soweit bekannt, Ihre Gebührenkontonummer bereit.

Der Transponder des bereitgestellten Behälters ist nicht lesbar.

Dieses Problem kann nur durch einen Austausch des Behälters behoben werden.

Setzen Sie sich bitte umgehend mit der Kommunalservice Landkreis Börde AöR in Verbindung. Ihren Ansprechpartner finden Sie hier.

Halten Sie bitte die Behälternummer und, soweit bekannt, Ihre Gebührenkontonummer bereit.

Der bereitgestellte Behälter wurde nicht entsorgt. Ein Beanstandungsvermerk wurde am Behälter nicht angebracht.

Die Behälter sind laut Abfallentsorgungssatzung am Entsorgungstag bis 07.00 Uhr bereitzustellen. Erfolgte die Bereitstellung später und wurde die Abfuhr verpasst, nutzen Sie bitte den nächsten regulären Entsorgungstag.

Erfolgte keine Entsorgung trotz rechtzeitiger Bereitstellung, wenden Sie sich bitte an die Abfallberatung unter 039201/7033158 bzw. 7033159.

An meinem Behälter fehlt der Transponder.

Dieses Problem kann nur durch einen Austausch des Behälters behoben werden.

Setzen Sie sich bitte umgehend mit der Kommunalservice Landkreis Börde AöR in Verbindung. Ihren Ansprechpartner finden Sie hier.

Halten Sie bitte die Behälternummer und, soweit bekannt, Ihre Gebührenkontonummer bereit.

Erstellt durch ATURIS.