SPERRMÜLL – Was gehört zum Sperrmüll?
Dazu gehört z. B.:
- Abdeckplanen
- Freizeit- und Gartenmöbel (Holz)
- Federbetten
- Kinderspielzeug
- Kinderwagen
- Kleintierkäfige
- Koffer
- Matratzen
- Möbel
- Regentonnen (Kunststoff)
- Pools (zerteilt)
- Teichfolien, ohne Anhaftungen
- Sonnenschirme
- Teppiche
- Fußbodenbeläge (außer Laminat und Parkett)
- Textilauflagen
Einzelstücke dürfen nicht größer als 2,20 x 1,50 x 0,75 m und nicht schwerer als 70 kg sein.
Für Stücke, die diese Begrenzungen überschreiten, ist eine Selbstanlieferung auf den Kleinannahmestellen möglich.
Dazu gehört nicht z. B.:
- Gegenstände aus Bau-, Umbau-, Abriss- oder Renovierungsarbeiten, die fest mit dem Gebäude verbunden waren, z. B. Fenster, Türen, Waschbecken, Toilettenbecken
- Auto- und Motorradteile
- Farbeimer >>> Schadstoffmobil
- Tapetenreste >>> Restabfall
- Elektroaltgeräte >>> Abholung, Abgabe Kleinannahmestellen
- feste Fußbodenbeläge (Laminat und Parkett) >>> Abgabe Kleinannahmestellen
Entsorgungsweg: Sperrmüll wird auf Anforderung abgefahren oder durch Selbstanlieferung entsorgt.
Die Abholung bitte rechtzeitig anmelden, da u. U. mit Wartezeiten von bis zu 4 Wochen gerechnet werden muss! Pro Jahr ist die zweimalige Anmeldung einer Abfuhr kostenfrei möglich.
Telefonisch:
Mo. – Do. 08–12 und 13-17 Uhr, Fr. 08-12 und 13-14 Uhr
039201 7033160
Allgemeine Hinweise:
- Die Entsorgung erfolgt für Haushalte 2 x jährlich ohne zusätzliche Kosten, soweit Einzelstücke folgende Maße nicht übersteigt: 2,20 x 1,50 x 0,75 m und 70 kg.
- Der Umfang der Entsorgung darf eine Zimmereinrichtung/max. 5 m³ pro Sperrabfallentsorgung nicht überschreiten.
- Darüber hinaus gehende Mengen wie bei z.B. bei Haushaltsauflösungen können selbst angeliefert oder kostenpflichtig über einen Container entsorgt werden.
- Stellen Sie Ihren Sperrmüll zum vereinbarten Termin bis 07.00 Uhr sichtbar an den Straßenrand oder Entsorgungsplatz der Abfallbehälter, so dass ein problemloses und zügiges Verladen möglich ist und die Straße nicht verschmutzt wird.
- Sperrmüll, der auf Privatgrundstücken bereitgestellt ist, wird nicht entsorgt!
Zusätzliche Entsorgungsmöglichkeiten:
Selbstanlieferung auf den Kleinannahmestellen
- aus privaten Haushalten -- kostenlos
- aus anderen Herkunftsbereichen -- gebührenpflichtig