+++ Wegen Eichung der LKW-Waage in Wanzleben ist diese am 04.12.23 ab 12:00 Uhr geschlossen +++

SPERRMÜLL – Was gehört zum Sperrmüll?

Dazu gehört:

z. B.

  • Abdeckplanen 
  • Freizeit- und Gartenmöbel (Holz)
  • Federbetten 
  • Kinderspielzeug 
  • Kinderwagenaufsatz
  • Kleintierkäfige
  • Koffer
  • Matratzen
  • Möbel 
  • Regentonnen (Kunststoff)
  • Schwimmbecken
  • Teichfolien, ohne Anhaftungen 
  • Sonnenschirme
  • Teppich
  • Fußbodenbeläge (außer Laminat und Parkett)
  • Textilauflagen

 

Einzelstücke dürfen nicht größer als 2,20 x 1,50 x 0,75 m und nicht schwerer als 70 kg sein.

Dazu gehört nicht:

z. B.

  • Gegenstände aus Bau-, Umbau-, Abriss- oder Renovierungsarbeiten, die fest mit dem  
  • Gebäude verbunden waren, z. B. Fenster, Türen, Waschbecken, Toilettenbecken
  • Auto- und Motorradteile
  • Farbeimer >>> Schadstoffsammlung
  • Tapetenreste >>> graue Tonne
  • Elektroaltgeräte >>> Elektroaltgerätesammlung oder Abgabe bei den Kleinannahmestellen des Landkreises
  • feste Fußbodenbeläge (Laminat und Parkett) 


Entsorgungsweg: Sperrmüll wird auf Anforderung abgefahren oder durch Selbstanlieferung entsorgt. Die Abholung bitte rechtzeitig anmelden, da u. U. mit Wartezeiten von bis zu 4 Wochen gerechnet werden muss! Pro Jahr ist die zweimalige Anmeldung einer Abfuhr kostenfrei möglich.

Telefonisch:

Mo. – Do. 08–12 und 13-17 Uhr, Fr. 08-12 und 13-14 Uhr

039201 7033160

  

Allgemeine Hinweise:

  • Die Entsorgung erfolgt für Haushalte ohne zusätzliche Kosten, soweit Einzelstücke folgende Maße nicht übersteigt: 2,20 x 1,50 x 0,75 m und 70 kg.
  • Der Umfang der Entsorgung darf eine Zimmereinrichtung/max. 5 m³ pro Sperrabfallentsorgung nicht überschreiten.
  • Darüber hinaus gehende Mengen wie bei z.B. bei Haushaltsauflösungen sind gesondert anzumelden und werden kostenpflichtig entsorgt.
  • Stellen Sie Ihren Sperrmüll zum vereinbarten Termin bis 07.00 Uhr sichtbar an den Straßenrand oder Entsorgungsplatz der Abfallbehälter, so dass ein problemloses und zügiges Verladen möglich ist und die Straße nicht verschmutzt wird. 
  • Sperrmüll, der auf Privatgrundstücken bereitgestellt ist, wird nicht entsorgt!

 

Zusätzliche Entsorgungsmöglichkeiten:

Selbstanlieferung an den Kleinannahmestellen des Landkreises

  • aus privaten Haushalten -- kostenlos
  • aus anderen Herkunftsbereichen -- gebührenpflichtig

 

Erstellt durch ATURIS.