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ALTMETALL (SCHROTT) – Was gehört zum Altmetall?

Dazu gehört:

z. B.

  • Bett-, Bügelbrett-, Kinderwagengestell
  • Fahrräder
  • Gartengrill
  • Gartenmöbel (Metall)
  • Pfannen, Töpfe
  • Schubkarre
  • Zinkeimer, -wanne, -kanne

 Einzelstücke dürfen nicht größer als 1,50 x 1,50 x 0,75 m und nicht schwerer als 70 kg sein.


Dazu
gehört nicht:

z. B.

  • Elektrogeräte >>> Elektroaltgerätesammlung oder Abgabe bei den Kleinannahmestellen des Landkreises
  • unter Druck stehende Gasflaschen >>> Abgabe beim Lieferanten

 

Entsorgungsweg: Altmetall wird auf Anforderung abgefahren oder durch Selbstanlieferung entsorgt. Die Abholung bitte rechtzeitig anmelden, da u. U. mit Wartezeiten von bis zu 4 Wochen gerechnet werden muss!

Telefonisch:

Mo. – Do. 08–12 und 13-17 Uhr, Fr. 08-12 und 13-14 Uhr

039201 7033160


Allgemeine Hinweise:

  • Stellen Sie das Altmetall zum vereinbarten Termin bis 07.00 Uhr sichtbar an den Straßenrand oder Entsorgungsplatz der Abfallbehälter, so dass ein problemloses und zügiges Verladen möglich ist und die Straße nicht verschmutzt wird. 
  • Altmetall, das auf Privatgrundstücken bereitgestellt ist, wird nicht entsorgt!

 

Zusätzliche Entsorgungsmöglichkeiten:

kostenfreie Selbstanlieferung an den Annahmestellen des Landkreises

Erstellt durch ATURIS.