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ALTMETALL (SCHROTT) – Was gehört zum Altmetall?

Dazu gehört z. B.:

  • Bett-, Bügelbrett-, Kinderwagengestell
  • Fahrräder
  • Gartengrill
  • Gartenmöbel (Metall)
  • Pfannen, Töpfe
  • Schubkarre
  • Zinkeimer, -wanne, -kanne

Einzelstücke dürfen nicht größer als 1,50 x 1,50 x 0,75 m und nicht schwerer als 70 kg sein.


Dazu
gehört nicht z. B.:

  • Elektrogeräte >>> Abholung, Abgabe Kleinannahmestellen
  • unter Druck stehende Gasflaschen >>> Fachhandel

 

Entsorgungsweg: Altmetall wird auf Anforderung abgefahren oder durch Selbstanlieferung entsorgt. Die Abholung bitte rechtzeitig anmelden, da u. U. mit Wartezeiten von bis zu 4 Wochen gerechnet werden muss! Pro Jahr ist die zweimalige Anmeldung einer Abfuhr kostenfrei möglich.

Telefonisch:

Mo. – Do. 08–12 und 13-17 Uhr, Fr. 08-12 und 13-14 Uhr

039201 7033160


Allgemeine Hinweise:

  • Stellen Sie das Altmetall zum vereinbarten Termin bis 07.00 Uhr sichtbar an den Straßenrand oder Entsorgungsplatz der Abfallbehälter, so dass ein problemloses und zügiges Verladen möglich ist und die Straße nicht verschmutzt wird. 
  • Die Abholung ist für Haushalte 2 x jährlich kostenfrei. Die Selbstanlieferung auf den Kleinannahmestellen ist generell kostenfrei.
  • Altmetall, das auf Privatgrundstücken bereitgestellt ist, wird nicht entsorgt!

 

Zusätzliche Entsorgungsmöglichkeiten:

kostenfreie Selbstanlieferung auf den Kleinannahmestellen 

Erstellt durch ATURIS.