LEICHTVERPACKUNGEN (LVP) – Was gehört in die gelbe Tonne?
In die Tonne gehört:
z. B.
Verpackungen aus Kunststoff:
- Becher von Milchprodukten und Margarine
- Einweggeschirr
- Flaschen von Körperpflegemitteln
- Flaschen von Spül- und Waschmitteln
- Folien, Folienbeutel
- Lebensmittelflaschen
- Verkaufsschalen
- Konservendosen
Verpackungen aus Metall:
- Aluminiumschalen, -deckel, -folien
- Getränkedosen (pfandfrei)
- Konservendosen
- Spraydosen (leer)
Verpackungen aus Verbundstoff:
- Milch-, Saft- und Weinkartons (z. B. Tetra Pak)
- Blister (leere Tablettenpackungen)
- Tiefkühlverpackungen
- Vakuumverpackungen
- Styroporverpackungen
In die Tonne gehört nicht:
z. B.
- Babytrinkflaschen >>> graue Tonne
- Damenstrumpfhosen >>> graue Tonne
- Einwegrasierer >>> graue Tonne
- Elektroaltgeräte >>> Abholung oder Selbstanlieferung an den Kleinannahmestellen des Landkreises
- Fahrradreifen >>> graue Tonne
- Feuerzeuge (leer) >>> graue Tonne
- Hygieneartikel >>> graue Tonne
- Kinderspielzeug >>> stoffgleiche Nichtverpackung, größere Gegenstände (z. B. Bobby-Car) Abholung im Rahmen der Sperrmüllabfuhr bzw. Selbstanlieferung an den Kleinannahmestellen des Landkreises
- Kugelschreiber >>> graue Tonne
- Styroporreste von Dämmmaterial >>> Selbstanlieferung an den Kleinannahmestellen des Landkreises (nach Absprache)
- Toilettendeckel >>> stoffgleiche Nichtverpackung
- Windeln >>> graue Tonne
Entsorgungsweg: Gelbe Tonne
Allgemeine Hinweise:
Bundesweit sind im Rahmen der Produktverantwortung Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen gemäß Verpackungsverordnung verpflichtet, diese zurückzunehmen und einer Verwertung zuzuführen. Diese Verpflichtung wird gegen Lizenzentgelte durch duale Systeme übernommen.
Die Kommunalservice Landkreis Börde AöR, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, ist somit nicht für die Sammlung und Verwertung von Verkaufsverpackungen zuständig.
Die Firma REMONDIS Sachsen-Anhalt GmbH wurde von den Betreibern der dualen Systeme mit der Sammlung der Leichtverpackungen (gelbe Tonne) und der Verpackungen aus Glas - Altglas (Glascontainer) im Landkreis Börde beauftragt.
Gelbe Tonne – Falsch befüllt!
Nicht selten muss die REMONDIS Sachsen-Anhalt GmbH feststellen, dass Sammelbehältnisse falsch befüllt werden. Zu den „Fehlwürfen“ zählen dabei u. a. undurchsichtige Säcke, Windeln, Zigarettenkippen, Plastikeimer. Durch falsch befüllte gelbe Tonnen entstehen zusätzliche Kosten für Sortierung und Entsorgung.
Daher werden nur ordnungsgemäß mit Leichtverpackungen befüllte Behälter geleert.
Der Entsorger ist berechtigt, gelbe Tonnen, die mit Restabfällen oder anderen fraktionsfremden Stoffen falsch befüllt wurden, stehen zu lassen.
Die fehlbefüllten Tonnen werden durch einen roten Aufkleber mit der Aufschrift „Falschbefüllt“ gekennzeichnet. Eine Entsorgung der gelben Tonne erfolgt erst am nächsten Entsorgungstermin, Voraussetzung hierfür ist die Nachsortierung bzw. Entnahme der „Fehlwürfe“. Werden die „Fehlwürfe“ nicht entfernt, kann das Sammelgemisch nur noch als (gebührenpflichtiger) Restabfall entsorgt werden.
Das durch die dualen Systeme beauftragte Entsorgungsunternehmen informiert:
Im Landkreis Börde wird jedem Haushalt ein Vorhaltevolumen von ca. 10 l pro Person und Woche zur Entsorgung der Leichtverpackungen über die gelbe Tonne zur Verfügung gestellt. Für andere Herkunftsbereiche entscheidet sich das bereitgestellte Vorhaltevolumen nach Anfall der Abfälle und erfolgt über Absprache mit der REMONDIS Sachsen-Anhalt GmbH.