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Leichtverpackungen – Was gehört in die Gelbe Tonne?

In die Tonne gehört z. B.:

Verpackungen aus Kunststoff:

  • Becher von Milchprodukten und Margarine
  • Flaschen von Körperpflegemitteln
  • Flaschen von Spül- und Waschmitteln
  • Folien, Folienbeutel
  • Verkaufsschalen

Verpackungen aus Metall:

  • Aluminiumschalen, -deckel, -folien
  • Getränkedosen (pfandfrei)
  • Konservendosen
  • Spraydosen (leer)

Verpackungen aus Verbundstoff:

  • TetraPak
  • Blister (leere Tablettenpackungen)
  • Tiefkühlverpackungen
  • Vakuumverpackungen
  • Styroporverpackungen

 

In die Tonne gehört nicht z. B.:

  • Babytrinkflaschen >>> Restabfall
  • Einwegrasierer >>> Restabfall
  • Elektroaltgeräte >>> Abholung, Abgabe Kleinannahmestellen 
  • Fahrradreifen >>> Restabfall
  • Feuerzeuge (leer) >>> Restabfall
  • Hygieneartikel >>> Restabfall
  • Kugelschreiber >>> Restabfall
  • Windeln >>> Restabfall

 

Entsorgungsweg: Gelbe Tonne

Wie müssen die Behälter bereitgestellt werden?


Allgemeine Hinweise:

Bundesweit sind im Rahmen der Produktverantwortung Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen gemäß Verpackungsverordnung verpflichtet, diese zurückzunehmen und einer Verwertung zuzuführen. Diese Verpflichtung wird gegen Lizenzentgelte durch duale Systeme übernommen.

Die Kommunalservice Landkreis Börde AöR, als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, ist somit nicht für die Sammlung und Verwertung von Verkaufsverpackungen zuständig.

Die Firma REMONDIS Sachsen-Anhalt GmbH wurde von den Betreibern der dualen Systeme mit der Sammlung der Leichtverpackungen (Gelbe Tonne) und der Verpackungen aus Glas - Altglas (Glascontainer) im Landkreis Börde beauftragt.


Gelbe Tonne – Falsch befüllt!

Nicht selten muss die REMONDIS Sachsen-Anhalt GmbH feststellen, dass Sammelbehältnisse falsch befüllt werden. Zu den „Fehlwürfen“ zählen dabei u. a. undurchsichtige Säcke, Windeln, Zigarettenkippen, Plastikeimer. Durch falsch befüllte gelbe Tonnen entstehen zusätzliche Kosten für Sortierung und Entsorgung.

Daher werden nur ordnungsgemäß mit Leichtverpackungen befüllte Behälter geleert.

Der Entsorger ist berechtigt, Gelbe Tonnen, die mit Restabfällen oder anderen fraktionsfremden Stoffen falsch befüllt wurden, stehen zu lassen.

Die fehlbefüllten Tonnen werden durch einen roten Aufkleber mit der Aufschrift „Falschbefüllt“ gekennzeichnet. Eine Entsorgung der Gelben Tonne erfolgt erst am nächsten Entsorgungstermin, Voraussetzung hierfür ist die Nachsortierung bzw. Entnahme der „Fehlwürfe“. Werden die „Fehlwürfe“ nicht entfernt, kann das Sammelgemisch nur noch als (gebührenpflichtiger) Restabfall entsorgt werden.

 

Das durch die dualen Systeme beauftragte Entsorgungsunternehmen informiert:

Im Landkreis Börde wird jedem Haushalt ein Vorhaltevolumen von ca. 10 l pro Person und Woche zur Entsorgung der Leichtverpackungen über die Gelbe Tonne zur Verfügung gestellt. Für andere Herkunftsbereiche entscheidet sich das bereitgestellte Vorhaltevolumen nach Anfall der Abfälle und erfolgt über Absprache mit der REMONDIS Sachsen-Anhalt GmbH.


Hinweis:

Termine im Abfallkalender gelten nicht für 1100 Liter Behälter. Weitere Infos hierzu unter 0391 / 6351 731 oder 732 Remondis Sachsen-Anhalt GmbH.

Erstellt durch ATURIS.