Abfallgebührenbescheide 2020 wurden verschickt
Ab dem 27.02.2020 wurden von der Kommunalservice Landkreis Börde wieder an alle Grundstückseigentümer und andere Gebührenpflichtige des Landkreises Börde die Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung verschickt. Diese beinhalten die Endabrechnung für das Jahr 2019 sowie die Vorausberechnung für das Jahr 2020. Grundlage der Gebührenberechnung ist die Abfallgebührensatzung vom 28.02.2019.
Bitte vergleichen Sie nach Erhalt des Gebührenbescheides die Behälternummern der vor Ort befindlichen Rest- und Bioabfallbehälter mit denen im Bescheid. Bei Nichtübereinstimmung teilen Sie dies bitte umgehend mit.
Für alle Änderungen, die der Kommunalservice Landkreis Börde AöR bereits bekannt gegeben, aber im Gebührenbescheid noch nicht berücksichtigt wurden, werden in den folgenden Tagen Änderungsbescheide verschickt.
Zum Zahlungsverkehr geben wir folgende Hinweise:
Um eine korrekte Zuordnung der Zahlungseingänge gewährleisten zu können, sollten für Überweisungen die beigefügten Zahlscheine verwendet werden. Bei Online- und sonstigen Überweisungen übernehmen Sie unbedingt die Gebührenkontonummer aus dem vorgedruckten Zahlschein.
Um Zeit und Geld zu sparen empfehlen wir, der Kommunalservice Landkreis Börde AöR ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Abfallgebühren zu erteilen. Bei dieser Zahlungsart ist gewährleistet, dass Ihr Konto erst am Fälligkeitstag belastet wird. Die jeweils eingezogenen Beträge werden Ihnen im Kontoauszug mit Gebührenkontonummer und Fälligkeitstermin dargestellt. Es besteht für Sie kein Risiko und das erteilte SEPA-Lastschriftmandat kann jederzeit widerrufen werden. Sollten Sie sich für die Zahlung der Abfallgebühren im Wege des Lastschriftverfahrens entschließen, finden Sie ein entsprechendes Formular hier auf der Internetseite unter „Formulare“ oder als Anlage Ihres Gebührenbescheides.
Bei Fragen finden Sie die Telefonnummer des zuständigen Mitarbeiters ebenfalls auf Ihrem Gebührenbescheid, im Abfallkalender 2020 bzw. auf dieser Internetseite unter Verwaltung – Bürgerservice - Ansprechpartner.
Erfahrungsgemäß gibt es in den ersten Tagen nach der Versendung der Bescheide viele telefonische Nachfragen. Die Kommunalservice Landkreis Börde AöR bittet deshalb um Geduld und Verständnis, wenn nicht sofort ein Mitarbeiter zur Verfügung steht. Es besteht auch die Möglichkeiten, sich per Fax (039201/703329) oder E-Mail (info@ks-boerde.de) mit der Kommunalservice Landkreis Börde in Verbindung zu setzen.