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Änderungen vor Versand der Gebührenbescheide 2024 bekannt geben

 - 07.11.2023

In Vorbereitung der Erstellung der Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung 2024, in denen die Endabrechnung der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2023 sowie die Vorausberechnung für das Jahr 2024 erfolgt, bittet die Kommunalservice Landkreis Börde AöR Folgendes zu beachten.

Bitte geben Sie alle Änderungen möglichst bis zum 29.12.2023 der Kommunalservice Landkreis Börde AöR bekannt, damit sie im nächsten Bescheid Berücksichtigung finden können.

Hierzu zählen u.a.:
- Eigentümerwechsel,
- Änderung der Personenzahl (bei Abmeldung bitte amtl. Nachweis beifügen),
- Mieterwechsel,
- Adress- und Namensänderungen des Grundstückseigentümers,
- Änderung der Bankverbindung des Zahlungspflichtigen,
- An-, Ab- und Ummeldungen eines Gewerbes.

Vergleichen Sie bitte auch die Nummern Ihrer genutzten Restabfall- und Bioabfallbehälter mit den Angaben des letzten Gebührenbescheides.

Mit Ihrer rechtzeitigen Änderungsmitteilung helfen Sie, Unstimmigkeiten bei der Jahresend- bzw. -vorberechnung zu vermeiden.

Hier finden Sie ein entsprechendes Formular, mit dessen Hilfe Sie Änderungen mitteilen können.

Die Mitteilungen können auch formlos eingereicht werden. Senden Sie Ihr Anliegen einfach postalisch an die Kommunalservice Landkreis Börde AöR, Schwimmbadstraße 2a in 39326 Wolmirstedt oder per Mail an info@ks-boerde.de .

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen unter der Rufnummer 039201 7033 100 oder per Mail unter info@ks-boerde.de zur Verfügung!

 


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