Versand Gebührenbescheide 2017
Ab dem 25.02.2017 verschickt die Kommunalservice Landkreis Börde AöR als Rechtsnachfolger des Eigenbetriebes „Abfallentsorgung“ an alle Grundstückseigentümer und andere Gebührenpflichtige des Landkreises Börde die Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung. Diese beinhalten die Endabrechnung für das Jahr 2016 sowie die Vorausberechnung für das Jahr 2017.
Grundlage der Gebührenberechnung ist für die Endabrechnung sowie die Vorausberechnung die Abfallgebührensatzung vom 03.12.2015.
Es wird gebeten, die Abrechnungsdaten, wie z.B. die Anzahl der Personen sowie die Behälternummern der vor Ort befindlichen Rest- und Bioabfallbehälter mit denen im Bescheid zu vergleichen. Bei Unstimmigkeiten ist dieses bitte umgehend schriftlich mitzuteilen, das Einlegen eines Widerspruches ist in diesen Fällen nicht nötig.
Für alle Änderungen, die der Kommunalservice Landkreis Börde AöR bereits bekannt gegeben, aber im Gebührenbescheid noch nicht berücksichtigt wurden, werden in den darauffolgenden Tagen Änderungsbescheide verschickt.
Zum Zahlungsverkehr werden folgende Hinweise gegeben:
Um eine korrekte Zuordnung der Zahlungseingänge gewährleisten zu können, sollten für Überweisungen die beigefügten Zahlscheine verwendet werden. Bei Online- und sonstigen Überweisungen muss die Gebührenkontonummer aus dem vorgedruckten Zahlschein übernommen werden.
Um einen Zahlungsverzug zu vermeiden wird empfohlen, der Kommunalservice Landkreis Börde AöR ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Abfallgebühren zu erteilen. Ein entsprechendes Formular ist im Gebührenbescheid, im Abfallkalender oder im Internet unter www.ks-boerde.de zu finden.
Erfahrungsgemäß gibt es in den ersten Tagen nach dem Versand der Bescheide viele telefonische Nachfragen. Die Kommunalservice Landkreis Börde AöR bittet deshalb um Geduld und Verständnis, wenn nicht sofort ein Mitarbeiter zur Verfügung steht. Es besteht auch die Möglichkeit der Kontaktaufnahme per Fax unter 039201 703329 oder E-Mail unter info@ks-boerde.de.