Satzungsänderung
Der Verwaltungsrat der KsB AöR beschloss auf seiner Sitzung am 23.09.2021 die „Satzung der Kommunalservice Landkreis Börde AöR über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung – AGS)“.
In Anlage 2 „Gebühren für die Anlieferung an den Umladestationen sowie an den Kleinannahmestellen“, 1. Abschnitt „Gebührensätze für Kleinanlieferer“ wurde die AVV-Nr. 170204* (Holz, mit Holzschutzmittel; Holz, das gefährliche Stoffe enthält oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt ist) versehentlich vergessen, in die Auflistung aufzunehmen. Hierzu zählen Fenster, Außentüren, imprägnierte Bauhölzer aus dem Außenbereich, Palisaden, Pergolen, Gartenhäuser, Gartenzäune etc. Die AVV-Nummer 170204* wird zur Zeile 12 der Anlage 2.I zur AVV-Nummer 170201 (Holz, ohne Holzschutzmittel) hinzugefügt, da hierfür gleiche Gebührensätze kalkuliert wurden.
In Anlage 2 „Gebühren für die Anlieferung an den Umladestationen sowie an den Kleinannahmestellen“, 2. Abschnitt „Gebührensätze für Kleinanlieferer-Stückgutspezifisch“ wurde die AVV-Nummer 170904 (gemischte Bau- und Abbruchabfälle) mit der Benennung von „Fenster, unlackiert“ vergessen. Diese Bezeichnung wird nun in Zeile 9 170904-gemischte Bau- und Abbruchabfälle (Tür unlackiert, Fenster unlackiert) integriert. Die Entsorgungsgebühr beträgt wie auch je „Tür unlackiert“ 6,50 €.
Die Änderung tritt zum 20.06.2022 in Kraft.
Die geänderte Anlage finden Sie hier.