Neue Satzungen
Der Verwaltungsrat der Kommunalservice Landkreis Börde AöR hat in seiner Sitzung am 28.02.2019 die "Erste Satzung zur Änderung der Satzung der Kommunalservice Landkreis Börde AöR über die Abfallentsorgung (Abfallentsorgungssatzung - AES) vom 06.04.2019" sowie die „Satzung der Kommunalservice Landkreis Börde AöR über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung (Abfallgebührensatzung - AGS)“ beschlossen. Beide Satzungen treten zum 01.04.2019 in Kraft.
Die öffentliche Bekanntgabe der Satzungen erfolgte am 24.03.2019 im Amtsblatt des Landkreises Börde sowie hier auf unserer Homepage.
Mit Inkrafttreten der Satzungen am 01.04.2019 gelten neue Gebühren. Die Benutzungsgrund- sowie Benutzungsmengengebühren sowie die Gebühren für den Erwerb von Abfallsäcken sind hier ersichtlich.
Die neuen Gebührensätze für Klein- u. Direktanlieferer auf den Kleinannahmestellen / der Umladestation der Kommunalservice Landkreis Börde AöR können hier eingesehen werden.